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   VGH Bayern, 09.02.2018 - 1 CS 17.2517   

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https://dejure.org/2018,2738
VGH Bayern, 09.02.2018 - 1 CS 17.2517 (https://dejure.org/2018,2738)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2018 - 1 CS 17.2517 (https://dejure.org/2018,2738)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 1 CS 17.2517 (https://dejure.org/2018,2738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Gebot der Rücksichtnahme - Nachbarklage

  • ra.de
  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Gebot der Rücksichtnahme - Nachbarklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahme; Abwehrrecht des Denkmaleigentümers gegen herannahende Bebauung; Anforderungen; Antragsteller; rechtliche Beurteilung; gefestigte Rechtsprechung; Verwaltungsgerichtshof; Zumutbarkeit; Nachbargrundstück; Wohneigentum; Unzumutbarkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 1 CS 17.2517
    Dies muss der Antragsteller als situationstypische Vorbelastung grundsätzlich hinnehmen (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1969 - IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173; BayVGH, U.v. 13.11.1992 - 2 B 90.2194 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 13.11.1992 - 2 B 90.2194
    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 1 CS 17.2517
    Dies muss der Antragsteller als situationstypische Vorbelastung grundsätzlich hinnehmen (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1969 - IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173; BayVGH, U.v. 13.11.1992 - 2 B 90.2194 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 1 CS 17.2517
    Der Senat vermag anhand der vom Verwaltungsgericht dargelegten und aus den Akten ablesbaren konkreten Grundstücksverhältnissen keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme, das einerseits in § 34 BauGB im Merkmal des "Einfügens" in § 34 Abs. 1 BauGB verankert ist und andererseits einen im Rahmen des § 35 Abs. 3 BauGB zu beachtenden unbenannten öffentlichen Belang darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - BayVBl 2007, 537), erkennen.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 1 CS 17.2517
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hängen die Anforderungen, die das Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen begründet, wesentlich von den jeweiligen Umständen ab (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1986, 1271).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 1 CS 17.2517
    Bei der insoweit maßgebenden Frage, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - NVwZ 2005, 328), ist die Feststellung des Verwaltungsgerichts, das geplante Gebäude trete von seinem Volumen sowohl hinsichtlich der Länge als auch der Höhenentwicklung deutlich hinter dem auf dem Nachbargrundstück vorhandenen Gebäudevolumen der sog. K* ... Villa zurück, sodass die Grenze der Zumutbarkeit für den Antragsteller nicht überschritten sei, nicht zu beanstanden.
  • VG München, 08.03.2018 - M 8 SN 18.561

    Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften

    Einen allgemeinen Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers lässt sich dem bayerischen Denkmalschutzgesetz darüber hinaus nicht entnehmen (vgl. zu den Anforderungen an eine Beeinträchtigung BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 1 CS 17.2517 - juris Rn. 4; B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 1 CS 22.1541

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    ...3 geprägt (vgl. zur Berücksichtigung einer Vorbelastung eines Denkmals durch bereits vorhandene Bebauung: BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 1 CS 17.2517 - juris Rn. 4).
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